Verfassungsgericht fordert mehr Klimaschutz

Das gilt auch für Syke!

Die Nachricht schlug wie ein Blitz in die vor sich hindümpelnde Klimaschutzdiskussion ein: Mit Pressemitteilung von gestern (29.04.2021) gab das Bundesverfassungsgericht eine bahnbrechende Entscheidung zum Klimaschutz in Deutschland bekannt. Das Bundes-Klimaschutzgesetz von 2019 ist danach verfassungswidrig: Es geht nicht weit genug und verschiebt zu viele Maßnahmen in eine unbestimmte Zukunft. Damit wälzt es die Bürde drastischer Maßnahmen zum Klimaschutz von uns auf die jüngeren Generationen ab und schränkt damit deren Handlungsspielraum und Freiheit in unzulässiger Weise ein.

Die Gesetzgeber müssen nun bis spätestens Ende 2022 konkret festlegen, wie die Treibhausgas-Emissionen auch über das Jahr 2030 hinaus gemindert werden sollen, um das 1,5-Grad-Ziel von Paris noch einhalten zu können.

Klar ist: Diese Forderung betrifft uns alle, vom Bund über die Bundesländer und die Landkreise bis hinunter zu den kleinsten Kommunen und jeder/m Einzelnen von uns. Und sie gilt entschieden auch für Syke, das bislang nicht einmal ein Klimaschutzkonzept bis 2030 hat, geschweige denn darüber hinaus. Die Erstellung des Klimaschutzkonzepts ist seit Ende 2019 beschlossen – geschehen ist bis jetzt nichts. Stattdessen wurde im März 2021 nun ein weiterer vager und unverbindlicher Beschluss über Klimaschutz im Rahmen eines Moderationsverfahrens gefasst.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht noch einmal ganz deutlich: So geht es nicht weiter! Es müssen jetzt umgehend konkrete Konzepte entwickelt, Maßnahmen beschlossen und zügig umgesetzt werden – auch und gerade in den Kommunen. Nach langen Bemühungen der Syker Grünen Fraktion ist nun endlich die Einstellung einer/s Klimaschutzmanager*in beschlossen, die/der das alles anpacken soll – mit viel Glück schon im Herbst 2021. Darauf können wir uns aber nicht ausruhen. Die Forderungen des inzwischen stark gestrafften Klimaschutzantrags der Syker Grünen Fraktion müssen endlich in den Gremien diskutiert, in konkrete Maßnahmen umgesetzt und in ein zügig zu erstellendes Klimaschutzkonzept eingebunden werden. Je länger wir uns vor wirksamen Klimaschutzmaßnahmen drücken, desto krasser werden sie nachher ausfallen müssen.