Syker Hallenbadareal = geschütztes Biotop 4. Januar 20213. Februar 2021 Feuerfalter auf dem Syker Hallenbadareal im Sommer 2020 Das Gelände hinter dem Syker Hallenbad sieht im Moment nach der radikalen Mähaktion vom Oktober noch etwas traurig aus (s.u.), ist aber neuerdings ein offiziell geschütztes Biotop im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Kurz erklärt: Die Fläche wurde bei der offiziellen Begutachtung im Jahr 2019 größtenteils als „mesophiles Grünland“ eingestuft. Durch die Umsetzung des Niedersächsischen Wegs wird genau diese Art Grünland ab 1. Januar 2021 einem gesetzlich geschützten Biotop gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes gleichgestellt. (Vgl. § 24 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz) Leider ist das wertvolle Biotop, das vielen, teils gefährdeten Insekten und anderen Tieren Lebensraum und Nahrung bietet, dadurch nicht automatisch vor der Zerstörung und Bebauung geschützt. Aber immerhin muss zu seiner Bebauung nun erst eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde eingeholt werden. Und vielleicht fördert die offizielle Bestätigung seines ökologischen Wertes bei einigen die Bereitschaft, zumindest einen Teil dieses wertvollen Lebensraums für die bisherigen Bewohner, wie z.B. den Kleinen Feuerfalter (s.o.), zu erhalten. Syker Hallenbadareal im Januar 2021