Niedersächsischer Weg statt Volksbegehren 12. November 202011. Januar 2021 Ein niedersächsischer Weg Niedersächsischer Weg im Landtag beschlossen – Volksbegehren wird gestoppt Am 10.11.2020 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Umsetzung des „Niedersächsischen Wegs“, einer Vereinbarung zwischen Landesregierung, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden, verabschiedet. Die Initiator*innen des Volksbegehrens Artenvielfalt.Jetzt! sehen diesen Kompromiss als so vielversprechend an, dass sie darauf verzichten, das Volksbegehren fortzuführen. Die Stellungnahme der Initiator*innen zum Ende des Volksbegehrens gibt es hier. Einen groben Vergleich zwischen den Forderungen des Volksbegehrens und den Regelungen des Niedersächsischen Wegs liefert diese von den niedersächsischen Grünen erstellte vergleichende Übersicht [pdf-Download]. Das Gesetz zur Umsetzung des Niedersächsischen Wegs gibt es hier als PDF-Download (Dort das Nds. GVBl. 43/2020 vom 03.12.2020 anklicken). Die Landesgeschäftsstelle der niedersächsischen Grünen schreibt zum Ende des Volksbegehrens: „Liebe Freundinnen, liebe Freunde,der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz, das über den sog. ‚Niedersächsischen Weg‘ erarbeitet wurde, heute verabschiedet. Damit sind die Bedingungen erfüllt, unter denen wir darauf verzichten können, die Zulässigkeit unseres Volksbegehren bis zum 13.11. bei der Landeswahlleiterin zu beantragen. Das haben die 3 Trägerorganisationen des Volksbegehrens (Berufs- und Erwerbsimkerbund, NABU und GRÜNE) heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärt.Unser ganz herzliches DANKESCHÖN an alle, die diesen vorzeitigen Erfolg durch ihr Engagement möglich gemacht haben. Denn – man kann es nicht oft genug sagen – ohne das Volksbegehren und ohne dessen erfolgreichen Verlauf im Laufe der letzten Monate wären Landesregierung und Landvolksverband niemals auf den weit überwiegenden Teil unserer Forderungen eingeschwenkt (siehe anliegende vergleichende Übersicht).…Wie geht es mit dem Volksbegehren weiter?Da das Volksbegehren nicht innerhalb der am 13.11. endenden Halbjahresfrist offiziell zur Zulassung beantragt werden wird, endet es nach dem 13.11. Da es für den mittel- und langfristigen Nachdruck unserer Forderung nach mehr Natur- und Artenschutz natürlich auf jede Unterschrift ankommt, unsere herzliche Bitte, alle noch vorhandenen Listen bis zum 13.11. bei der Kommune in der die Unterzeichnenden gemeldet sind, abzugeben. Die Zahl der zum Ende des Volksbegehrens vorliegenden Unterschriften wird natürlich noch erfasst. Wunsch für die ZukunftÜberall im Land haben sich Aktionsbündnisse aus GRÜNEN, Umweltverbänden, lokalen Umweltgruppen, Imker*innen, etc. für das Volksbegehren gebildet. Es wäre schön, wenn diese Bündnisse auch über den Schluss des Volksbegehrens hinaus weiter Bestand haben. Wir werden jedenfalls versuchen, unsere Kontakte zu den Regionalen Aktionsbündnissen nicht abreißen zu lassen. Jetzt kommt es darauf an, auch ein Auge auf die konkrete Umsetzung zu haben: Werden in den Unteren Naturschutzbehörden tatsächlich die vereinbarten neuen Stellen geschaffen? Wie sehen die Gewässerrandstreifen im kommenden Jahr tatsächlich aus? Wie läuft es mit dem Schutz der Wiesenvögel vor Ort? Diese und weitere Fragen der Umsetzung werden wir im Auge behalten müssen.“